Planung des Vorhabens
Planungsgrundlage ist ein eigens für Ihr Bauvorhaben angefertigter Amtlicher Lageplan, der den rechtmäßigen Katasterbestand und die Gegebenheiten vor Ort wiedergibt. Er ist Bestandteil des Bauantrages bzw. der Bauanzeige.
Mit dem zunächst von uns gelieferten Vorplan/Vorabzug können Sie nach Belieben, meist in Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten oder Baubetreuer, planen.
Nach Ihren Vorgaben wird dann Ihr Bauvorhaben in den Amtlichen Lageplan mit den entsprechenden Abstandsflächen eingetragen (Objektbezogener Lageplan) und dieser für Ihren Bauantrag gesiegelt.