Absteckungen
Grobabsteckungen (durch Pfähle zum Aushub des Kellers oder Bau der Schnurgerüste) sowie Feinabsteckungen (meistens durch Nägel auf Schnurgerüste) stellen sicher, dass in der Lage und Höhe gebaut wird, wie es die Baugenehmigung vorgibt.
Dies fordert auch die Bauordnung §68 Absatz 3: „Vor Baubeginn muss die Grundfläche der baulichen Anlagen abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein“.
Da zumeist Grenzabstände eingehalten werden müssen, kann der Vermessungsingenieur mit seiner Kenntnis der Katastersituation eine korrekte Absteckung vornehmen.
Was kostet eine Absteckung?
Da es sich bei Absteckungen nicht um eine hoheitliche Tätigkeit handelt, wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure angehalten. Statt der umfangreichen Tabelle werden exemplarisch einige Durchschnittswerte wiedergegeben:
Grobabsteckung:
Die Grobabsteckung wird meist nach den geleisteten Stunden entsprechend der HOAI abgerechnet (je nach Aufwand 1-4 Stunden).
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur | 70,00€ |
Vermessungstechnische Fachkraft | 55,00€ |
Messgehilfe | 35,00€ |
Feinabsteckung:
Wert der baulichen Anlage (netto) |
Kosten der Absteckung je nach Schwierigkeitsgrad |
75.000,00€ | 354,00€ – 524,00€ |
100.000,00€ | 377,00€ – 559,00€ |
125.000,00€ | 500,00€ – 740,00€ |
150.000,00€ | 527,00€ – 781,00€ |
250.000,00€ | 634,00€ – 939,00€ |
350.000,00€ | 736,00€ – 1090,00€ |
Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.