Grenzvermessung

Wenn Sie nur einen Teil eines vorhandenen Flurstücks erwerben möchten, um darauf zu bauen, benötigen Sie eine Teilungsvermessung (siehe auch Leistungen: Grenzvermessung). Eigentum kann nur an ganzen Flurstücken erworben werden. Deshalb entstehen bei der Vermessung 2 neue Flurstücke mit neuen Flurstücksnummern: Ihr Baugrundstück und das Restflurstück. Eine Teilungsgenehmigung ist nicht notwendig.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat darauf zu achten, dass durch die Teilung keine baurechtswidrigen Zustände entstehen (z.B. zu geringe Abstände zu vorhandenen Gebäuden oder unzureichende Erschließung).

Im Rahmen einer kostenfreien Beratung kann ggf. geklärt werden, wie die Teilung durch einen Abweichungsantrag beim Bauordnungsamt oder die Eintragung von Baulasten beim Bauordnungsamt bzw. von Grunddienstbarkeiten beim Grundbuchamt dennoch durchgeführt werden kann.

Die Formulierung solcher Anträge übernehmen wir gerne für Sie.

Wenn Sie nur wissen wollen, bis wohin sich Ihr Grundstück erstreckt („wo sind meine Grenzsteine?“), reicht in der Regel ein Grenzzeugnis.

Grenzvermessung Havelland Brandenburg