Gebäudeeinmessung

Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens werden alle tatsächlich errichteten Gebäude bzw. veränderten Gebäudeteile eingemessen und in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dazu sind Sie als Grundstückseigentümer nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz verpflichtet, damit bei künftigen Baugenehmigungs- und Planungsverfahren der aktuelle Gebäudebestand erfasst ist und zur Verfügung steht.

Zudem erhalten Sie von uns eine Bescheinigung nach §72 Absatz 9 der Brandenburgischen Bauordnung darüber, dass (hoffentlich) so gebaut wurde, wie es genehmigt war (Grundflächen- und Höhennachweis). Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Bauordnungsamt vorzulegen.

Beachten Sie bitte, dass diese Vermessung spätestens 14 Tage nach Baubeginn durchgeführt werden muss.

Einzelheiten finden Sie unter Leistungen: Gebäudeeinmessungen

Gebäudeeinmessung Vermessung Havelland Brandenburg