Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur

im Zusammenhang mitDer ÖbVI ist aufgrund des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes sowie des Brandenburgischen ÖbVI-Gesetzes dazu berufen,

  • an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken
  • ist neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen, sowie
  • Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Der ÖbVI ist Auskunfsstelle des amtlichen Vermessungswesens. Er kann amtliche Auszüge wie Liegenschaftskarten oder Eigentumsnachweise erstellen und abgeben bzw. Auskünfte daraus erteilen.

Daneben ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur selbstverständlich auch im gesamten Bereich der nichthoheitlichen Vermessung (z.B. Ingenieurvermessung, auch Verkehrswertgutachten) tätig.

Er untersteht der Fachaufsicht des Landesbetriebs Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (vormals Landesvermessungsamt des Landes Brandenburg).

Der Berufsverband ist der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI). Den Standesregeln des BDVI unterwirft sich jeder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, der Mitglied im BDVI ist (so auch dieses Büro). Auf den Hompages des BDVI sowie der BDVI-Landesgruppe Brandenburg finden Sie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.

Die vorgenannten Angaben entsprechen §6 Nr.5 des Teledienstgesetzes (TDG).

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Brandenburg