Gebäudeeinmessung

Eine Gebäudeeinmessung ist aufgrund von 2 Gesetzen notwendig:

Beide Vermessungen werden von uns im Allgemeinen zwecks Vermeidung unnötiger Kosten in einem Messtermin durchgeführt.

Bekomme ich eine Bescheinigung über die Einmessung ?

Für das Bauordnungsamt erhalten Sie von uns eine Bescheinigung mit maßstäblicher Skizze samt Bemaßung, der Sie bzw. das Bauordnungsamt das Ergebnis unserer Vermessung entnehmen können (Grundflächen- und Höhennachweis). Diese Bescheinigung ist von Ihnen weiterzuleiten.

Für die Fortführung des Katasters (Ihr neues Gebäude wird nun in die Amtliche Liegenschaftskarte eingezeichnet) stellen wir direkt einen Antrag beim zuständigen Katasteramt.

Gebäudeeinmessung Land Brandenburg Vermessung

Was kostet eine Gebäudeeinmessung?

Für eine exakte Berechnung der Gebühren können Sie unseren Gebührenrechner benutzen.

Die Kosten sind in der Brandenburgischen Vermessungsgebührenordnung festgelegt. Diese Verordnung ist sowohl für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als auch für den Bauherrn bindend. Sie richten sich nach dem Wert der baulichen Anlagen.

Wird nur die Einmessung nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz durchgeführt, gelten folgende Sätze:

Gesamtert der baulichen Anlagen Gebühr
bis 20.000,00€ 463,90€
bis 100.000,00€ 695,80€
bis 300.000,00€ 869,80€
bis 600.000,00€ 1.043,80€
bis 800.000,00€ 1.333,70€
bis 1.000.000,00€ 1.739,60€
über 1 Mio € 1.739,60€ zzgl. 579,90€/je angefangene 500.000€
über 4 Mio € 5.218,70€ zzgl. 116.00€/je angefangene 500.000€

Für die gleichzeitige Einmessung nach der Brandenburgischen Bauordnung erhöht sich die vorgenannte Gebühr um 10%.

Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Benutzen Sie unseren Gebührenrechner zur Online-Berechnung der Vermessungsgebühren.

Gebäudeeinmessung Land Brandenburg Kosten