Amtlicher Lageplan

Ein Amtlicher Lageplan wird benötigt, um einen Bauantrag stellen zu können. Die  Brandenburgische Bauvorlagenverordnung schreibt vor, dass ein Amtlicher Lageplan Bestandteil der Bauvorlagen ist.

Der Lageplan „enthält Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt worden sind und mit öffentlichem Glauben beurkundet sind“ (§7 Absatz 3 Bauvorlagenverordnung).

Vermessung Amtlicher Lageplan Brandenburg

Pläne nach der Bauvorlagenverordnung

Neben dem Amtlichen Lageplan (§7 Absatz 3) sind in der Bauvorlagenvorordnung ein Objektbezogener Lageplan (§7 Absatz 6), ein Außenanlagenplan (§7 Absatz 8) und ein Grundstücksentwässerungsplan (§7 Absatz 9) gefordert. Während die letztgenannten beiden Pläne vom Objektplaner gefertigt werden, können die Inhalte des Objektbezogenen Lageplans im Amtlichen Lageplan enthalten sein.

Es wird empfohlen, diese beiden Pläne zusammen zu fassen, da der Vermessungsingenieur zum einen sowieso die Bauzeichnungen für eine korrekte Absteckung benötigt, zum anderen der Objektbezogene Lageplan auf Grundlage des Amtlichen Lageplans anzufertigen ist.

Im einzelnen werden im Amtlichen Lageplan dargestellt:

  1. Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
  2. im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben
  3. katastermäßige Flächengrößen und Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
  4. Angaben zu nicht festgestellten Grenzen nach dem Liegenschaftskataster
  5. Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks oder bei größeren Grundstücken die Höhenlage des engeren Baufeldes
  6. angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßengruppe und der Höhenlage
  7. Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Satzung für das Baugrundstück über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen
  8. Flächen auf dem Baugrundstück, die von Dienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind
  9. durch Rechtsverordnung oder Satzung geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wald auf dem Baugrundstück
  10. vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen sowie die für die Beurteilung des Vorhabens bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken und deren Abstandsflächen.

Der Objektbezogene Lageplan enthält:

  1. Lage des Grundstücks zur Nordrichtung
  2. Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
  3. vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken mit Angabe der Nutzung, First- und Außenwandhöhe, Dachform und der Art der Außenwände und der Bedachung
  4. Grundrisse der geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Dachform, der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens zur Straße
  5. Aufteilung der nicht überbauten oder bepflanzten Flächen unter Angabe der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, der Anzahl, Lage und Größe der Kinderspielplätze, der Stellplätze und der Flächen für die Feuerwehr
  6. Abstände der geplanten baulichen Anlage zu anderen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken, zu den Nachbargrenzen sowie die Abstandsflächen
  7. Denkmäler auf dem Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken
  8. Flächen auf dem Baugrundstück, für die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung ein Bauverbot, eine Baubeschränkung oder ein Genehmigungs- oder Zustimmungsvorbehalt geregelt ist
  9. Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation, und Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, sowie deren Abstände zu der geplanten baulichen Anlage
  10. Hydranten und andere Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr
  11. Leitungen bis zum Anschluss an die Sammelkanalisation, Kleinkläranlagen und sonstige Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Leitungen, abflusslose Sammelgruben, Ausdehnung und Gefälle befestigter Flächen, Sickeranlagen und sonstige Vorreinigungsanlagen, Schächte und Abscheider, Angabe der Gefälle und Leitungsquerschnitte
  12. Abstände der geplanten baulichen Anlage zur Uferlinie oberirdischer Gewässer
Pläne nach der Bauvorlagenverordnung Brandenburg

Was kostet ein Amtlicher Lageplan?

Die Kosten für einen Amtlichen Lageplan sind in der Brandenburgischen Vermessungsgebührenordnung festgelegt. Diese Verordnung ist sowohl für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als auch für den Bauherrn bindend.

Für eine exakte Berechnung der Gebühren können Sie unseren Gebührenrechner benutzen.

Die Höhe der Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr, in der auch 3 amtliche Ausfertigungen enthalten sind, und einem Flächenzuschlag zusammen. Bei im Kataster zuverlässig nachgewiesenen Grenzen (meist in einem Baugebiet oder wenn auf dem Grundstück nach 1990 eine Grenzvermessung stattgefunden hat) reduziert sich die Gebühr auf 80%. Bei untergeordneten Anbauten oder Nebengebäuden unter 50m² Grundfläche beträgt die Gebühr stets 500,00 € ohne jeglichen Flächenzuschlag.

Grundstücksgröße Grundgebühr Flächenzuschlag
bis 1.000 m² 1.391,70 € keiner
1.000 m² – 2.000 m² 1.391,70 € 116,00 € je angefangene 100 m² über 1.000 m²
2.000 m² – 4.000 m² 2.551,40 € 116,00 € je angefangene 250 m² über 2.000 m²
4.000 m² – 10.000 m² 3.479,20 € 116,00 € je angefangene 500 m² über 4.000 m²
10.000 m² – 100.000 m² 4.870,80 € 695,80 € je angefangene 5.000 m² über 10.000 m²
über 100.000 m² 17.395,80 € 579,90 € je angefangene 10.000 m² über 100.000 m²

Die Gebühr für einen Amtlicher Lageplan für ein 2.300 m² (= 300 m² über 2.000 m²) großes Grundstück mit zuverlässig nachgewiesenen Grenzen würde demnach 80% x (1.391,70 € + 3 x 116,00 € m²) = 1.739,70 € betragen.

Weitere Beispiele dazu finden Sie in unserer Info-Datei zum Lageplan im Download-Bereich oder Sie nutzen unseren Gebührenrechner zur Online-Berechnung.

Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Amtlicher Lageplan Kosten Land Brandenburg

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