Kosten und Rabatte

Der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist verpflichtet, für hoheitliche Vermessungen (Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Amtlicher Lageplan) entsprechend der Brandenburgischen Vermessungsgebührenordnung einen Kostenbescheid zu erstellen.

Gegen diesen Verwaltungsakt können sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, der nach eigener Prüfung an den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation als Aufsichtsbehörde weitergeleitet wird. Dort wird über den Widerspruch entschieden und Ihnen das Ergebnis in Form eines Widerspruchbescheides bekannt gegeben. Ein Widerspruch bewirkt keinen Zahlungsaufschub.

Die Höhe der Vermessungsgebühren können Sie vorab online mit unsererm Gebührenrechner berechnen.

Rabatttatbestände sind in der aktuellen Vermessungsbeührenordnung nicht mehr vorgesehen.

Für die nichthoheitlichen Vermessungen wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zugrunde gelegt.

Vermessungsleistungen unterliegen nicht der Bauabzugsteuer (Erläuterungen im Download-Bereich). Einzelheiten zu den Kosten der einzelnen Vermessungen finden Sie direkt bei den Beschreibungen der Leistungen.

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