DIPL.- ING.   ANDREE  BÖGER
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ulmenweg 6
14641 Nauen

Telefon:

(03321) 45 40 68

Fax:

(03321) 45 40 97

E-Mail:

Andree.Boeger@boegernet.de

Unsere Leistungen

Gebäudeeinmessung

Eine Gebäudeeinmessung ist aufgrund von 2 Gesetzen notwendig:

Beide Vermessungen werden von uns im allgemeinen zwecks Vermeidung unnötiger Kosten in einem Messtermin durchgeführt.

Bekomme ich eine Bescheinigung über die Einmessung ?

Für das Bauordnungsamt erhalten Sie von uns eine Bescheinigung mit maßstäblicher Skizze samt Bemaßung, der Sie bzw. das Bauordnungsamt das Ergebnis unserer Vermessung entnehmen können. Diese Bescheinigung ist von Ihnen weiterzuleiten.

Für die Fortführung des Katasters (Ihr neues Gebäude wird nun in die Amtliche Flurkarte eingezeichnet) stellen wir direkt einen Antrag beim zuständigen Katasteramt.


Was kostet eine Gebäudeeinmessung?

Die Kosten sind in der  Brandenburgischen Vermessungsgebühren- und Kostenordnung festgelegt. Diese Verordnung ist sowohl für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als auch für den Bauherrn bindend. Sie richten sich nach dem Wert der baulichen Anlagen.

Wird nur die Einmessung nach dem  Brandenburgischen Geoinformations- und Vermessungsgesetz durchgeführt, gelten folgende Sätze:

Wert der
baulichen Anlage

Grundbetrag

zuzügl. je angefangene 200.000 €  Wert der baulichen Anlage

bis 50.000 € 250,00 € 0,00 €  
bis 5.000.000 € 350,00 € 200,00 €  
über 5.000.000 € 3.350,00 € 80,00 €  

Beispiel: Bei einem Wert der baulichen Anlage 125.000 € beträgt die Gebühr 350,00 € + (1 x 200,00 €) = 550,00 €

Wird nur die Einmessung nach der  Brandenburgischen Bauordnung durchgeführt, reduzieren sich die Kosten auf 50% der Gebühr.

Werden beide Vermessungen zusammen erledigt, so ist die Gebühr mit dem Faktor 1,25 zu multiplizieren.( im vorgenannten Beispiel also 1,25x550,00€ = 675,00€ )

Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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